
Finanzen
Die ergotherapeutische Behandlung gilt für die Versicherungen und
Krankenkassen als Pflichtleistung und wird nach gewährter Kostengutsprache
auf Grund der ärztlichen Verordnungen direkt mit dem Kostenträger
gemäss Tarifvertrag verrechnet.
Als alternativ können einzelne Sitzungen auch privat finanziert werden.
Diese werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen.