Finanzen

 

Die ergotherapeutische Behandlung gilt für die Versicherungen und

Krankenkassen als Pflichtleistung und wird nach gewährter Kostengutsprache

auf Grund der ärztlichen Verordnungen direkt mit dem Kostenträger

gemäss Tarifvertrag verrechnet.

 

Als alternativ können einzelne Sitzungen auch privat finanziert werden.

Diese werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen.